ALLGEMEINES
1. Die Firma Topline Consulting GmbH (nachstehend Topline Consulting genannt), Königsberger Str. 8, 21435 Stelle, vermittelt Ferienwohnungen und Ferienhäuser. Die Vermietung erfolgt jeweils im Namen und für Rechnung des jeweiligen Eigentümers.
2. Die Verantwortung und Verpflichtungen des Vermieters obliegen somit alleinig dem Eigentümer.
Topline Consulting vertritt die Interessen des Eigentümers lediglich in Verbindung mit der Abwicklung des Mietvertrags. Sollte ein Mietvertrag aufgrund außergewöhnlicher Vorkommnisse (z.B. Brand, Veräußerung, höherer Gewalt), die außerhalb des Einflusses der Topline Consulting liegen, nicht durchführbar sein, ist die Topline Consulting berechtigt den Mietvertrag zu stornieren und den bereits gezahlten Mietpreis zu erstatten.
Alternativ ist die Topline Consulting berechtigt, dem Mieter ein anderes Objekt in vergleichbarer Lage und Ausstattung zum gleichen Preis anzubieten.
3. Der Gastaufnahme-Vertrag ist abgeschlossen, sobald das Quartier bestellt und zugesagt oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
4. Bei Abschluss des Mietvertrages muss der Mieter mindestens 18 Jahre alt sein. Gruppen von Jugendlichen unter 21 Jahren können nur bei vorheriger Anmeldung unter Vorbehalt akzeptiert werden.
5. Bei Aufenthalten ohne vorherige Anmeldung, bei Kurzbuchungen und bei Vertragsverlängerungen am Ort ist bei Vertragsabschluss der volle Rechnungsbeitrag fällig. Sofern der Betrag nicht gezahlt wird, ist der Vermittler zum sofortigen Rücktritt berechtigt.
6. Zusätze bzw. Nebenabreden zum Mietvertrag sind nur gültig, soweit diese in schriftlicher Form vorliegen.
7. Die am Ort aushängende Hausordnung ist Bestandteil des Vertrages.
MIETPREIS / NEBENKOSTEN
Der Tages-Mietpreis ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste.
Die im Tagespreis enthalten Nebenkosten, beziehen sich lediglich auf die mit der Nutzung des Objektes verbunden üblichen Verbrauchskosten. Das Laden von E-Mobilen, Hybrid-Fahrzeugen u. ä. ist nicht im Preis enthalten und ist im Voraus mit dem Eigentümer bzw. der Vermittlung abzustimmen. Gleiches gilt für das Befüllen von Swimmingpools etc.
PERSONENZAHL
Das Ferienobjekt und das dazugehörige Grundstück dürfen maximal von der Anzahl der im Mietvertrag angegebenen Personen bewohnt werden. Wird das Ferienobjekt von mehr als der zulässigen Anzahl von Personen bewohnt, hat die Topline Consulting das Recht alle überzähligen Personen des Objektes zu verweisen.
Wird dieser Anweisung nicht Folge geleistet, hat die Topline Consulting die Möglichkeit den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung ohne Erstattung des Mietpreises aufzuheben oder ggf. für die Dauer der vertragswidrigen Nutzung einen Zuschlag für die Überbelegung zu verlangen.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der Buchungsbetätigung des Vertrages.
AN- / ABREISE
Am Anreisetag kann die Wohneinheit erst ab 16 Uhr in Anspruch genommen werden. Am Abreisetag ist das Objekt bis 10 Uhr zu verlassen, soweit keine anders lautenden schriftlichen Vereinbarungen bestehen.
ZWEITSCHLÜSSEL
Für übernommene Zweitschlüssel kann eine Kaution von € 30,00 pro Stück verlangt werden. Geht ein Schlüssel / Key-Card verloren, sieht sich der Vermittler gehalten, die Kosten für den notwendigen Austausch der Zylinder bzw. der Key-Card nach Aufwand abzurechnen, mindestens jedoch einen Betrag von € 150,- zu erheben.
GARTENMÖBEL
Gartenmöbel stehen dem Mieter, soweit im Objekt, vorhanden und im Inserat ausgewiesen in der Zeit von April bis Oktober zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten kann die Verfügung von Gartenmöbeln nicht garantiert werden. Witterungsbedingt kann sich die Bereitstellung von Gartenmöbeln verzögern.
BETTWÄSCHE UND HANDTÜCHER
Bettwäsche und Handtücher gehören nicht zur Ausstattung des gebuchten Objektes, können aber gegen einen Aufpreis hinzu gebucht werden. Die Bereitstellung erfolgt verpackt. Die Betten sind nicht bezogen.
ZELTE UND WOHNWAGEN
Das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen auf oder bei dem Grundstück ist nicht gestattet.
Der Eigentümer bzw. die Topline Consulting haben das Recht, deren Entfernung zu verlangen. Wird dieser Anordnung nicht unverzüglich Folge geleistet, hat der Eigentümer / Topline Consulting das Recht den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und alle Personen des Grundstücks zu verweisen.
Der Mietpreis wird in einem solchen Fall nicht zurückerstattet.
BEREITSTELLUNG VON INTERNET
1. Der Eigentümer des Ferienobjektes unterhält, soweit im Inserat angegeben, in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang, dessen Mitbenutzung er dem Mieter während seines Aufenthaltes gestattet, wobei nicht für eine tatsächliche Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit für bestimmte Zwecke gehaftet wird.
2. Eine Nutzung durch Dritte oder Weitergabe der erhaltenen Zugangsdaten ist untersagt.
3. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass lediglich der Zugang zum Internet ermöglicht wird. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des Internets hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Nutzung des Internets erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internets entstehen, wird keine Haftung übernommen.
4. Für die übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommen Dienstleistungen und Rechtsgeschäfte ist der Mieter verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er verpflichtet sich bei der Nutzung des Internets das geltende Recht einzuhalten.
5. Der Mieter stellt den Eigentümer des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internets durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. mit deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.
6. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, hat er den Eigentümer auf diesen Umstand hinzuweisen.
SCHÄDEN / REKLAMATIONEN
1. Die Topline Consulting vermittelt eingerichtete Wohneinheiten und vermietet diese im Namen und für Rechnung des jeweiligen Eigentümers. Der Mieter wird gebeten, Räume und Inventar pfleglich zu behandeln. Schäden, die sich während der Mietdauer durch Verschulden des Mieters oder dessen Besuchern ereignen, hat der Mieter zu ersetzen.
2. Etwaige, vorhandene Schäden bei Einzug sind dem Vermittler umgehend bekanntzugeben. Andernfalls kann der Mieter hierfür haftbar gemacht werden.
Der Vermittler übernimmt keine Haftung für Abhandenkommen oder Beschädigungen am Eigentum des Mieters.
3. Mangelhafte Reinigungen sind umgehend telefonisch zu reklamieren um schnellstmöglich Abhilfe, innerhalb einer angemessenen Frist, schaffen zu können. Verspätete Reklamationen können leider nicht anerkannt werden.
4. Topline Consulting übernimmt keine Haftung von Reklamationen aufgrund von Allergien.
5. Der Mieter kann – auch in Feriengebieten- unerwartet Lärm von Bauarbeiten, Verkehr o.ä. ausgesetzt sein. Weder der Eigentümer, noch die Topline Consulting kann hierfür haftbar gemacht werden.
OBLIEGENHEITEN DES GASTES
1. Der Mieter verpflichtet sich das Ferienobjekt besenrein zu hinterlassen. Hierzu gehört das Abwaschen des Geschirrs, Ausräumen der Geschirrspülmaschine, Ausräumen des Kühlschranks, Entfernen aller Lebensmittel, Leeren aller Mülleimer, Reinigung des Grills, Entfernen der Asche aus dem Ofen sowie das Aufräumen innerhalb und außerhalb des Ferienobjektes. Alle Fenster und Türen sind zu schließen.
2. Der Schlüssel ist bei Abreise am vorgesehenen Rückgabeort zurückzugeben und kann nicht im Ferienobjekt verbleiben.
3. In den Objekten bei denen das Mitbringen von Haustieren gestattet ist, bitten wir darauf zu achten, dass sich die Hunde nicht auf Polstermöbeln und Betten aufhalten. Durch Verschmutzungen oder Tierhaare verursachte Reinigungen müssen andernfalls in Rechnung gestellt werden.
4. Bei Nichtraucherobjekten ist das Rauchen in den Räumlichkeiten untersagt. Bei Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche des Eigentümers geltend gemacht werden. Wir bitten daher außerhalb der Ferienobjekte zu rauchen.
STORNIERUNGEN / UMBUCHUNGEN
Stornierungen haben in schriftlicher Form zu erfolgen.
Bei einem Rücktritt bis zum 28. Tag vor Mietbeginn entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 15% des Mietpreises, mindestens jedoch ein Betrag von € 50,00.
Bei einem Rücktritt nach dem 28. Tag vor Mietbeginn entsteht eine Stornogebühr in Höhe von 90% des Mietpreises.
ABSCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die der unwirksamen in ihrem wirtschaftlichen Sinn gehalten, in rechtlich zulässiger Weise entspricht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schleswig. Für Rechtsbeziehungen gilt Deutsches Recht.